Förderungen
Entdecken Sie Sparpotenzial
Hier finden Sie nützliche Links die Ihnen aufzeigen, mit welchen Förderungen Sie rechnen können:
„Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2024 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.
Ab 02.01.2024 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.
energie aktiv
Das Land Salzburg unterstützt bei der Umsetzung von Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Energie- und Klimaschutzziele. Bitte beachten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Fristen der jeweiligen Förderungen!
Förderungen durch den Klimaenergiefonds
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung setzt ein Zeichen für den Einsatz klimaschonender und umweltfreundlicher Holzheizungen und PV-Anlagen.
Hier erfahren Sie mehr über die Förderungen durch den Klimaenergiefonds!
Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2025 geltend gemacht werden − das sind 20 % von max. 10.000 Euro förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2024 bzw. 20 % von max. 7.500 Euro förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2025.
Die Beantragung ist ab 15.7.2024 online möglich.