Geschäftsbedingungen der Lamprechter Haustechnik GmbH

Stand 05/2023

  1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) gelten für sämtliche mit der Lamprechter Haustechnik GmbH abgeschlossenen Verträge. Sofern der Kunde Unternehmer iSd § 1 UGB ist gelten diese AGB auch für sämtliche hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.

1.3. Die Miteinbeziehung von Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen – sofern der Kunde Unternehmer iSd § 1 UGB ist schriftlichen – Zustimmung der Lamprechter Haustechnik GmbH.

  1. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Angebote der Lamprechter Haustechnik GmbH sind unverbindlich.

2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien von der der Lamprechter Haustechnik GmbH oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden – sofern der Kunde Unternehmer iSd § 1 UGB ist – erst durch schriftliche Bestätigung der Lamprechter Haustechnik GmbH verbindlich.

2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über Produkte und Leistungen der Lamprechter Haustechnik GmbH sind nicht verbindlich.

2.4. Sämtliche Kostenvoranschläge der Lamprechter Haustechnik GmbH sind unverbindlich.

2.5. Kostenvoranschläge der Lamprechter Haustechnik GmbH sind entgeltlich. Sofern der Kunde ein Verbraucher iSd § 1 KSchG ist, wird dieser vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

  1. Preise

3.1. Bei Preisangaben der Lamprechter Haustechnik GmbH handelt es sich grundsätzlich nicht um Pauschalpreise.

3.2. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen.

3.3. Die Lamprechter Haustechnik GmbH ist aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Leistungserbringung zu Veränderungen von

zumindest 5% betreffende Löhne und Lohnnebenkosten, oder andere zur Leistungserbringung notwendige Kostenfaktoren wie Transportkosten, Material- und Rohstoffpreise, Wechselkurse oder Steuern und Abgaben oder ähnlichem kommt. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung.

3.4. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem aktuellen, nationalen Verpraucherpreisindex vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

3.5. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.

  1. Beigestellte Ware

4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.

4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

  1. Zahlung

5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.

5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – sofern der Kunde Unternehmer iSd § 1 UGB ist, ausdrücklich schriftlichen – Vereinbarung.

5.3. Gegenüber Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 UGB sind, ist die Lamprechter Haustechnik GmbH berechtigt bei verschuldetem Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Kunden, welche Verbraucher iSd § 1 KSchG sind, gilt diese Berechtigung im Ausmaß von 4 % Verzugszinsen.

5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt gegenüber Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 UGB sind, bedingungslos vorbehalten, gegenüber Kunden, welche Verbraucher iSd § 1 KSchG sind jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

5.5. Gegenüber Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 UGB sind, die im Rahmen anderer mit der Lamprechter Haustechnik GmbH bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug gelangen, ist diese berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Die Lamprechter Haustechnik GmbH ist dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Sofern der Kunde Verbraucher iSd § 1

KSchG ist, gilt dies nur, wenn eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und er unter Androhung dieser Folge unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.

5.6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden, sofern er Unternehmer iSd § 1 UGB ist, nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von der Lamprechter Haustechnik GmbH schriftlich anerkannt worden sind.

5.7. Sofern der Kunde in Verzug gerät verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

5.8. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen iHv € 10,00 pro Mahnung, soweit dies in im angemessenen Verhältnis zur aushaftenden Forderung steht. Gegenüber Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 UGB sind, bleibt die Regelung des § 458 UGB von gegenständlichem Vertragspunkt unberührt.

  1. Bonitätsprüfung

6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände übermittelt werden dürfen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Zur Ausführung der vertraglichen Leistungen ist die Lamprechter Haustechnik GmbH erst verpflichtet, sobald durch den Kunden alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogener Details zu den notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.

7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der Kunde ein Unternehmer iSd § 1 UGB ist und aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung vor Ort kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

7.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung der Lamprechter Haustechnik GmbH abzutreten.

  1. Leistungsausführung

8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

8.2. Arbeiten außerhalb des vereinbarten Vertragsinhalts, welche jedoch zur fachgerechten Vertragserfüllung durch die Lamprechter Haustechnik GmbH unbedingt notwendig sind und erst während der Auftragserfüllung erkannt werden bzw. hervortreten, werden dem Kunden unverzüglich gemeldet und gelten als Zusatzaufträge, die gesondert zum Auftrag verrechnet werden.

8.3. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und – leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

8.4. Die Lamprechter Haustechnik GmbH ist lediglich dann zur Akzeptanz nachträglicher Änderungs- und Erweiterungswünsche durch den Kunden verpflichtet, wenn diese aus technischen Gründen zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind.

  1. Leistungsfristen und Termine

9.1. In Fällen höherer Gewalt und bei von der Lamprechter Haustechnik GmbH nicht verschuldeter Verzögerung von Zulieferern oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen verlängern sich die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermine angemessen und jedenfalls um jenen Zeitraum, währenddessen die Lieferung bzw. Leistung aufgrund des Ereignisses nicht möglich ist.

9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.

  1. Gefahrtragung

10.1. Ist der Kunde Unternehmer iSd § 1 UGB, geht die Gefahr an den Teilen der Lieferung/des Gewerks mit Auslieferung ab Werk bzw. Übergabe an den Transporteur auf den auf den Kunden über.

10.2. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die die Lamprechter Haustechnik GmbH nicht zu vertreten hat, so werden die Teile der Lieferung/des Gewerks auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern dieser als Unternehmer iSd § 1 UGB tätig ist, gelagert. Diese so gelagerten Teile verpflichtet sich der Kunde entsprechend auf seine Kosten zu versichern und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten der Lamprechter Haustechnik GmbH zu ersetzen.

  1. Annahmeverzug

11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder Verletzung der Mitwirkungspflichten etc.), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf die Lamprechter Haustechnik GmbH bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern sie im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafft.

11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist die Lamprechter Haustechnik GmbH ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei ihr einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr zusteht.

11.3. Davon unberührt bleibt das Recht der Lamprechter Haustechnik GmbH, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und mit Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

11.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines solchen Schadenersatzes durch einen Kunden, welcher Unternehmer iSd § 1 UGB ist, ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

  1. Eigentumsvorbehalt

12.1. Die von der Lamprechter Haustechnik GmbH gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum.

12.2. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

  1. Unser geistiges Eigentum

13.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von der Lamprechter Haustechnik GmbH beigestellt oder durch deren Beitrag entstanden sind, bleiben in deren geistigem Eigentum.

13.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung- Stellung einschließlich auch nur aus- zugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Lamprechter Haustechnik GmbH.

  1. Gewährleistung und Haftung

14.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 UGB sind, ein Jahr ab Übergabe.

14.2. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar.

14.3. Zur Mängelbehebung sind der Lamprechter Haustechnik GmbH seitens des Kunden, welcher als Unternehmer iSd § 1 UGB tätig ist, zumindest zwei Versuche einzuräumen.

14.4. Der Kunde, welcher als Unternehmer iSd § 1 UGB tätig ist, hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

14.5. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, so zeigt die Lamprechter Haustechnik GmbH dem Kunden nach Vollendung ihrer Tätigkeiten die Fertigstellung des Werkauftrages an. Für den Fall, dass keine explizite Anzeige der Fertigstellung an den Kunden erfolgt, gilt auch die Rechnungslegung durch die Lamprechter Haustechnik GmbH an den Kunden als Anzeige der Fertigstellung des Werkauftrages. Nach Anzeige bzw. Rechnungslegung hat eine Abnahmebesichtigung binnen 14 Tagen zu erfolgen. Auf eine solche Abnahmebesichtigung kann durch den Kunden verzichtet werden. Als Verzicht des Kunden auf eine Abnahmebesichtigung gilt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Anzeige bzw. Rechnungslegung eine solche Abnahmebesichtigung verlangt. Die bei der Abnahmebesichtigung festgestellte Fertigstellung des Werkes und das Ausmaß der erfolgten Arbeiten hat der Kunde der die Lamprechter Haustechnik GmbH“ unverzüglich zu bestätigen (Abnahmebestätigung).

14.6. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, so hat er Mängel der Leistung, welche er nach oder bei der Abnahmebesichtigung erkannt hat bzw. erkennen hätte müssen, unverzüglich, spätestens binnen einer Frist von 7 Tagen, schriftlich zu rügen. Erfolgt von einem solchen Kunden nach Abnahmebesichtigung keine Abnahmebestätigung an die Lamprechter Haustechnik GmbH, so gilt die Leistung als vertragsgemäß übernommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach der Fertigstellungsanzeige bzw. Rechnungslegung allfällige Mängel schriftlich gerügt hat. Erstattet der Kunde die Rüge nicht binnen genannter Frist, so treten die Rechtsfolgen des § 377 UGB ein.

14.7. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde, sofern er Unternehmer iSd § 1 UGB ist.

14.8. Die Lamprechter Haustechnik GmbH haftet nicht für Schäden aus leichter und „schlicht grober“ Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden. Gegenüber Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 UGB sind ist die Haftung zudem beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

14.9. Die Haftung der Lamprechter Haustechnik GmbH für Regressansprüche nach dem PHG ist ausgeschlossen.

14.10. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Lamprechter Haustechnik GmbH beträgt für Kunden, welche Unternehmer iSd § 1 UGB sind, 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger und unterliegen solche Ansprüche einer absoluten Verjährungsfrist von drei Jahren.

14.11. Vom Kunden beigestellte Geräte oder sonstige Materialien sind nicht von der Gewährleistung durch die Lamprechter Haustechnik GmbH umfasst.

14.12. Die Lamprechter Haustechnik GmbH haftet nicht für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern sie nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat.

14.13. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die die Lamprechter Haustechnik GmbH haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung der Lamprechter Haustechnik GmbH insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

  1. Salvatorische Klausel

15.1. Für Verträge mit Kunden, die Unternehmer iSd § 1 UGB sind, berührt die allfällige Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGB die übrigen Teile nicht.

  1. Allgemeines

16.1. Auf die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Inanspruchnahme der von der Lamprechter Haustechnik GmbH erbrachten oder zu erbringenden Leistungen ergeben, ist österreichisches Recht anwendbar.

16.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Salzburg).

16.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist – soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, wie insbesondere § 14 KSchG, entgegenstehen – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Lamprechter Haustechnik GmbH in Grödig, Salzburg.

 

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